Grundsicherungsträger muss Kosten für Anschaffung einer Lesebrille nicht erstatten
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Grundsicherungsträger die Kosten für die Lesebrille eines Leistungsberechtigten nicht erstatten muss.
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Stuttgart_S-12-AS-503815_Grundsicherungstraeger-muss-Kosten-fuer-Anschaffung-einer-Lesebrille-nicht-erstatten.news23066.htm
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Veröffentlicht am 29. August 2016
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