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Sozialgericht Leipzig, Gerichtsbescheid vom 28.01.2016 – S 17 AS 2325/15 –

Hartz IV: Leistungsempfänger hat keinen Anspruch auf Entfernung des Mietvertrags aus der Akte des Jobcenters

Das Sozialgericht Leipzig hat die Klage einer „Hartz IV“-Bezieherin auf Entfernung ihres Mietvertrages aus der Akte des Jobcenters abgewiesen.

http://www.kostenlose-urteile.de/SozG-Leipzig_S-17-AS-232515_Hartz-IV-Leistungsempfaenger-hat-keinen-Anspruch-auf-Entfernung-des-Mietvertrags-aus-der-Akte-des-Jobcenters.news22393.htm

PS.: Das ist neu! Das Gericht stellt fest, dass JC Mitarbeiter zu Dumm sind etwas abzuschreiben und obendrein zu Faul!

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