Hartz IV: Leistungsempfänger hat keinen Anspruch auf Entfernung des Mietvertrags aus der Akte des Jobcenters
Das Sozialgericht Leipzig hat die Klage einer „Hartz IV“-Bezieherin auf Entfernung ihres Mietvertrages aus der Akte des Jobcenters abgewiesen.
http://www.kostenlose-urteile.de/SozG-Leipzig_S-17-AS-232515_Hartz-IV-Leistungsempfaenger-hat-keinen-Anspruch-auf-Entfernung-des-Mietvertrags-aus-der-Akte-des-Jobcenters.news22393.htm
PS.: Das ist neu! Das Gericht stellt fest, dass JC Mitarbeiter zu Dumm sind etwas abzuschreiben und obendrein zu Faul!
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Veröffentlicht am 28. März 2016 von buerger-hilfe
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